Wir beraten Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen von der Planung Ihres Beschaffungsbedarfs bis zum Zuschlag. Dies kann etwa die ganzheitliche Durchführung eines Vergabevorhabens als „Full-Service-Provider“, die Begleitung in bestimmten Phasen des Vergabevorgangs sowie die Klärung von Einzelthemen (insbesondere in Gestalt von Rechtsgutachten) betreffen. Sie profitieren dabei nicht nur von unserer umfassenden (vergabe-)rechtlichen Expertise und langjähren Praxiserfahrung bei der Begleitung von Vergabeverfahren, sondern ebenso von unserem ausgeprägten wirtschaftlichen und technischen Verständnis.
Unser Beratungsumfang geht weit über das Vergaberecht hinaus und schließt sämtliche Rechtsgebiete, die bei Beschaffungsvorhaben relevant sind, ein. Gegenstand unserer Beratung im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sind etwa das Haushalts-, Datenschutz-, Sozial- und IT-Recht sowie das öffentliche Preisrecht und Preisprüfungen nach der VO PR 30/53.
Auszug unserer Leistungen
Wir beraten Sie bei der Erstellung rechtssicherer Verträge sowie deren Anpassung im Nachhinein und setzen Ansprüche aus Verträgen für Sie durch oder wehren sie ab.
Auszug unserer Leistungen
Wir beraten Sie baubegleitend bei Hochbau- und Infrastrukturmaßnahmen. In der Vorbereitungsphase liegt unser Fokus darauf, Verträge rechtssicher zu gestalten und etwaige rechtliche Konflikte möglichst früh zu erkennen, zu analysieren und in Abstimmung mit Ihnen bestmöglich zu lösen. Während und nach der Realisierung des Bauvorhabens setzen wir Ansprüche aus dem Bauauftrag durch oder wehren sie ab, sofern erforderlich gerichtlich.
Auszug unserer Leistungen
Wir unterstützen und beraten Sie als Zuwendungsempfänger bei der rechtssicheren Durchführung zuwendungsgeförderter Vorhaben insbesondere mit dem Ziel, eine Rückforderung der Zuwendung zu vermeiden. Dazu ist erforderlich, die Vorgaben des Zuwendungsbescheids – vor allem die zur Anwendung der jeweils einschlägigen Bestimmungen des Vergaberechts – einzuhalten.
Auszug unserer Leistungen
Die Beachtung von Normen erlangt mit Blick auf die steigende Regelungsdichte und die zunehmende Sanktionierung von Rechtsverstößen immer mehr an Bedeutung. Unsere Compliance-Beratung beinhaltet insbesondere die Identifizierung möglicher Risiken von Rechtsverstößen sowie den Aufbau von auf die kodifizierten Anforderungen zugeschnittenen Compliance-Systemen. Unsere Compliance-Beratung beinhaltet vor allem folgende Bereiche:
Korruptionsprävention
Wir beraten insbesondere im Zusammenhang mit der Gestaltung von Vergabestrategien und der Durchführung von Beschaffungsvorhaben, um Korruptionsrisiken zu minimieren sowie, wenn bei vergabe- oder kartellrechtlichen Verstößen der Vorwurf von Korruption zu klären ist.
(Public) Procurement Compliance
Wir beraten zum Beispiel bei der Vorbereitung und Vornahme von Vergabesperren durch öffentliche Auftraggeber sowie der Abwehr von angedrohten und die Beseitigung von verhängten Vergabesperren gegenüber Wirtschaftsteilnehmern. Ferner unterstützen wir bei der Bewertung von Normverstößen durch Wirtschaftsteilnehmer im Zusammenhang mit dem Ausschluss vom Vergabeverfahren und bei der Begleitung der Durchführung von Maßnahmen zur Selbstreinigung nach einem Normenverstoß durch Wirtschaftsteilnehmer.
Kartellrechtliche Compliance
Wir beraten zum Beispiel zum Umgang von Mitarbeitern gegenüber Wettbewerbern, gegenüber Lieferanten und Abnehmern und zum Verhalten bei Durchsuchungen durch Wettbewerbsbehörden.